Tipps für Nachahmer Da es viele Anfragen von Nachahmern gibt, habe ich diese Zeilen verfasst: Täglich erreichen mich sehr viele Telefonanrufe von Personen die sich in einer ähnlichen Situation befinden wie ich selbst. Bitte rufen Sie nicht an. Ich kann Ihnen bei der Umsetzung aus Zeitgründen nicht behilflich sein, da ich Tag und Nacht mit der Abwicklung zu tun habe. Außerdem habe ich noch über 4.500 E-Mails zu beantworten. Zunächst möchte ich allen abraten dies zu versuchen und nachzumachen. Der Aufwand wird unterschätzt ! Die vielen juristischen Fallstricke machen die Umsetzung reichlich kompliziert. Sie müssen mit massivem Gegenwind und einem hohen prozessualem Aufwand rechnen, weil es von den Behörden unerwünscht ist. Sie müssen sich auf langwierige Prozesse mit den Behörden einstellen und einen langen Atem haben. Dazu brauchen Sie auch noch gute Nerven. Allein die rechtliche Ausgestaltung und Beratung, die Webseitengestaltung und laufende Pflege der Seite sowie die Programmierung des benötigten Quizspieles sind sehr aufwendig und teuer. Für den Start wird man Vorlaufkosten von 10.000,00 bis 20.000,00 €, ohne Werbung aufwenden müssen. Um die in meinem Fall benötigten 48.000 Teilnehmer zu finden, sind normalerweise 500.000 bis 1 Mio. Seitenbesuche nötig, die teuer eingekauft werden müssen. Die Klickpreise liegen bei Google zwischen 0,30 – 2,50 € / Klick. Auch sind Ihre “Marketingfähigkeiten” gefordert - es reicht nicht aus, einfach nur eine Website online zu stellen um damit innerhalb von wenigen Tagen mehrere 1000 Teilnehmer zu finden. Ähnlich wie bei anderen Geschicklichkeits-Plattformen sind professionelle Marketingagenturen notwendig - und damit jedoch auch Kundengewinnungskosten bzw. Kosten pro Teilnehmer von weit über 10 Euro sind keine Seltenheit. Kalkuliert ein Anbieter diese Kosten mit ein, verliert das Angebot sehr schnell an Charme. Meine ursprügliche Kalkulation: "http://winyourhome.de/Kalk.pdf" ging von einer "Pionierstrategie" (First Mover Advantage, kurz FMA) aus und ist nicht mehr aktuell. Die Aufmerksamkeit in den Medien wird sich nur schwer wiederholen lassen. Ich glaube, wenn es in Zukunft mehrere ähnlich geartete Angebote, zur gleichen Zeit geben sollte, wird es schwer werden, eine ausreichende Teilnehmeranzahl zu finden. Allen, die sich nicht abhalten lassen wollen, empfehle ich, sich zunächst mit dem Gesetz zum Glücksspielstaatsvertrag und dem § 284 ff StGB zu beschäftigen. Es sollten auch die Bücher: “Glückspiele im Internet v. Laila Mintas“ und “Glücks- und Gewinnspielrecht von Martin Bahr, Erich Schmidt Verlag, www.ESV.info” und die einschlägigen Urteile studiert werden. Dann wird noch der § 58 Abs. 4 i. V. m. § 8a RstV und der § 33 GO zu prüfen sein. Eine Vielzahl von Gerichten hat bereits festgestellt, dass die Rechtsanwendung weder in kohärenter noch in systematischer Weise erfolgt. Derzeit liegen 7 Verfahren beim EUGH. Wenn man dann noch unbedingt weitermachen möchte, ist eine erfahrene Anwaltskanzlei zu konsultieren um das Konzept auszuarbeiten und die Webseite textlich vorbereiten zu lassen, wodurch die ersten höheren Kosten entstehen werden. Dann wird man jemand suchen müssen der die Webseite erstellen und betreuen kann. Im Anschluss kann die Quizprogrammierung eingekauft und integriert werden, wodurch weitere Kosten entstehen werden. Anschließend wird man das Projekt von den Behörden und von den Anwälten prüfen und überarbeiten lassen. Ich möchte dringend raten unbedingt die Teilnahmegebühren auf ein Treuhandkonto einzahlen zu lassen. Dann könnte man die Webseite veröffentlichen und die Seite bewerben - in der Hoffnung, dass genügend Teilnehmer gefunden werden. Aufgrund der rechtlichen Verunsicherung wird dies in Deutschland sehr schwer werden. Dann beginnt der stressige 24 Stunden Job mit der Verwaltung des Geschicklichkeitsspieles und der Betreuung der Teilnehmer am Telefon und per Mail. Ich habe von August bis Dezember 08 für die Vorbereitung gebraucht. Dann hatte ich Dauerstress mit nur 3 - 4 Stunden Schlaf bis Ende März 2009. Bei meiner Lebensgefährtin zeigten sich schon erste Anzeichen eines Burn-out-Syndroms. Nun ist noch ein totaler Nervenzusammenbruch dazugekommen nach dem die Behörden aufgewacht sind und es mit diesen Ärger gibt. Einer anderen Arbeit kann man in dieser Zeit nicht mehr nachgehen. An Freizeit, Hobbys, Fernsehen oder Freunde treffen etc. ist nicht zu denken. Schöne Grüße Ihr Volker Stiny Stand: 15. Dez. 2009 Weitere Informationen rund um Hauswettbewerbe finden Sie unter: winyourhome.blogspot.com